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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Stand 05.05.2023

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beförderung und den Ankauf von Altmetallen durch die ScrapBees GmbH, die insbesondere über die von ScrapBees GmbH betriebene Homepage „www.schrottbienen.de“ angebahnt werden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der jeweils gültigen Fassung Inhalt sämtlicher Verträge, die die ScrapBees GmbH mit Kunden über die Beförderung und den Ankauf von Altmetallen abschließen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder sonstiger Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders gekennzeichnet, gegenüber Verbrauchern gemäß §13 BGB und Unternehmern gemäß §14 BGB.

2. Beförderungs- und Ankaufsvoraussetzungen

2.1 ScrapBees GmbH nimmt ausschließlich Beförderungsaufträge und Kaufangebote von Kunden an, die über 18 Jahre alt sind.

2.2 Der Kunde versichert, dass sämtliche der ScrapBees GmbH zur Beförderung übergebenen und zum Ankauf angebotenen Altmetalle oder sonstige Gegenstände im Eigentum des Kunden stehen und frei von Rechten Dritter sind.

3. Angebote, Vertragsschluss

3.1 Die ScrapBees GmbH bietet potentiellen Kunden die Möglichkeit, über eine Eingabemaske unter www.schrottbienen.de die Art, Menge/Gewicht, sowie den Standort basierend auf einer Postleitzahl der Altmetalle, deren Beförderung und Ankauf durch die ScrapBees GmbH ein potentieller Kunde begehrt, sowie seine Telefonnummer und E-Mailadresse einzugeben. Dabei hat der Kunde auch die Möglichkeit Fotos der Altmetalle hochzuladen.

3.2 Die ScrapBees GmbH wird den Kunden kurzfristig, in der Regeln innerhalb von zwei Werktagen nach Eingabe der entsprechenden Daten gemäß Ziffer 3.1 telefonisch kontaktieren, um einen Termin für die Besichtigung der Altmetalle am Standort des Kunden sowie für die mögliche Erteilung eines Beförderungsauftrages und Ankaufs der Altmetalle gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren („Vor-Ort-Termin“). Ein Anspruch auf die Kontaktaufnahme besteht nicht.

3.3 Soweit die ScrapBees GmbH auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen bei der Kontaktaufnahme gemäß Ziffer 3.2 einen Preiskorridor oder eine Preisindikation für die Altmetalle mitteilt, sind diese Preise kein verbindliches Angebot, sondern frei bleibend und ohne rechtliche Bindungswirkung. Einigen sich die Parteien auf einen Vor-Ort-Termin erhält der Kunde hierüber eine Bestätigung per E-Mail, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung beigefügt sind.

3.4 Beim Vor-Ort-Termin prüft ein Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe von ScrapBees GmbH, ob die vom Kunden mitgeteilten Informationen, insbesondere zu Art, Menge, Gewicht sowie Zustand des Altmetalls zutreffend sind. Der Kunde ist einverstanden, dass ScrapBees GmbH das Altmetall wiegt und mittels technischer Hilfsmittel auf seine Zusammensetzung oder Zustand analysiert.

3.5 Auf Basis der Prüfung gemäß Ziffer 3.4 ermittelt ScrapBees GmbH im Rahmen des Vor-Ort-Termins einen konkreten Preisvorschlag und bietet dem Kunden nach eigenem Ermessen die unentgeltliche Beförderung des Altmetalls gemäß Ziffer 4 sowie den aufschiebend bedingten Ankauf der Altmetalle zu dem ermittelten Preisvorschlag gemäß Ziffer 5 an. Ein Anspruch des Kunden auf Abgabe eines solchen Angebots durch die ScrapBees GmbH besteht nicht. Voraussetzung für das Angebot und den Abschluss eines solchen Vertrages ist darüber hinaus, dass sich der Kunde über einen Personalausweis oder ein sonstiges amtliches Ausweisdokument (z.B. Reisepass) ausweist und eine Kontoverbindung bei einem deutschen Bankinstitut angibt.

3.6 Im Falle eines Angebots wird ScrapBees GmbH dem Kunden dieses Angebot im Rahmen des Vor-Ort-Termins auf einem Tablet-Computer zur Unterschrift vorlegen, wobei die Parteien die elektronische Signatur bzw. Unterschrift auf diesem elektronischen Gerät als gewillkürte Schriftform zum Abschluss des Vertrages vereinbaren. Mit elektronischer Signatur nimmt der Kunde das Angebot an. Eine elektronische Kopie des Vertrages wird dem Kunden an die von ihm angegebene E-Mailadresse gesandt.

4. Beförderung

4.1 Mit Annahme des Angebots beauftragt der Kunde die ScrapBees GmbH mit der Beförderung des Altmetalls zu einem von der ScrapBees GmbH nach eigenen Ermessen auszuwählenden Dritten, insbesondere an Schrottplätze. Die ScrapBees GmbH gewährleistet dabei, dass der jeweils ausgewählte Dritte sich mit dem Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (nachfolgend „“KrWG“) beschäftigt und die für die Entgegennahme des jeweiligen Altmetalls erforderliche Tätigkeit bei der zuständigen Behörde angezeigt hat.

4.2 Die ScrapBees GmbH ist berechtigt, das Altmetall des Kunden zu einem oder mehreren Dritten im Sinne der vorstehenden Ziffer 4.1 zu befördern.

4.3 Die Beförderung durch die ScrapBees GmbH erfolgt für den Kunden unentgeltlich, sofern die abgeholte Menge mindestens 100 Kilogramm Eisenmischschrott beträgt. Für geringere Mengen behält sich die ScrapBees GmbH das Recht vor, dem Kunden vorab eine Gebühr in Rechnung zu stellen oder die Abholung abzulehnen.

4.4 Der ScrapBees GmbH steht es frei, die Beförderung selbst durchzuführen oder dazu notwendige Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.

4.5 Ein etwa einschlägiges Kündigungsrecht gemäß § 415 HGB sowie § 671 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

4.6 Die ScrapBees GmbH lagert die Altmetalle nicht, sondern wird die Beförderung in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab Erteilung des Beförderungsauftrages durch den Kunden vornehmen, soweit dies im ordentlichen Geschäftsgang und unter Berücksichtigung von Öffnungszeiten der Dritten im Sinne von Ziffer 4.1 sowie Berücksichtigung von Werktagen bzw. Wochenenden und Feiertagen tunlich ist und ohne, dass damit eine verbindlichen Beförderungsfrist oder ein Fixgeschäft vereinbart wird.

5. Ankauf der Altmetalle/Wirksamwerden des Kaufvertrages/Eigentumsübergang

5.1 Mit elektronischer Signatur unter das Angebot kommt neben dem Vertrag über die Beförderungsleistungen ein aufschiebend bedingter Vertrag über den Ankauf des Altmetalls zu dem vereinbarten Preis zustande (nachfolgend der „Kaufvertrag“).

5.2 Der Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn und soweit die ScrapBees GmbH den Beförderungsauftrag ausgeführt hat, insbesondere das Altmetall bei einem Dritten im Sinne von Ziffer 4.1 abgeliefert hat. Die ScrapBees GmbH ist sodann frei, über das Altmetall zu verfügen, insbesondere es an den jeweiligen Dritten zu veräußern.

5.3 Bis zur Erfüllung des Beförderungsauftrages verbleiben die Altmetalle im Eigentum des Kunden. Sobald und soweit der Beförderungsauftrag erfüllt ist, geht das Eigentum an den Altmetallen auf die ScrapBees GmbH über.

5.4 Die ScrapBees GmbH wird den Kunden ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach Erfüllung des Beförderungsauftrages über die Beförderung und das Wirksamwerden des Kaufvertrages per E-Mail informieren. Diese Benachrichtigung ist entbehrlich, wenn die ScrapBees GmbH innerhalb dieser Frist die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises bereits veranlasst hat.

6. Auszahlung

Die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises wird spätestens innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Wirksamwerden des Kaufvertrages gemäß Ziffer 5.1 und Ziffer 5.2 auf ein Bankkonto des Kunden fällig. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1 Die ScrapBees GmbH haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.2 In sonstigen Fällen haftet die ScrapBees GmbH – soweit in Ziffer 7.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Er-satz des vorhersehbaren und typischen Schadens.

7.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der ScrapBees GmbH. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Der Sitz der ScrapBees GmbH ist auch dann ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Kunde als die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

8.2 Die zwischen ScrapBees GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen).

Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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