Allgemeine Geschäftsbedingungen


ScrapBees GmbH – Stand 09.03.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Entsorgungsdienstleistungen der ScrapBees GmbH (nachfolgend „ScrapBees“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten unabhängig davon, ob der Auftrag telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp, über das Kundenportal oder vor Ort erteilt wird.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von diesen AGB nicht erfasst.

1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ScrapBees ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungen

2.1 ScrapBees erbringt Entsorgungsdienstleistungen, insbesondere die Abholung, den Transport und die fachgerechte Entsorgung oder Verwertung von Altmetallen und sonstigen Abfällen beim Kunden.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Leistung keine Demontage- oder Zerlegearbeiten. Die Sortierung der Materialien in die jeweiligen Fraktionen für eine sortenreine Entsorgung ist bei baustellentypischen Mengen gemäß den Paketbeschreibungen Bestandteil der Leistung. Bei größeren Mengen, baustellenuntypischen Abfällen (z. B. Biomüll) oder Sondermüll können zusätzliche Sortiergebühren anfallen.

2.3 ScrapBees ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Kunde beauftragt ScrapBees telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder über das Kundenportal mit der Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen. Die Beauftragung umfasst die Angabe von Art und ungefährer Menge des Materials, dem Abholort sowie einem Wunschtermin.

3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn ScrapBees den Auftrag bestätigt – per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder über das Kundenportal.

3.3 Weichen Materialart, Menge, Zugänglichkeit oder Beschaffenheit des Materials bei Abholung wesentlich von der Beauftragung ab (insbesondere bei Fehlangaben zu Fraktionen, Verunreinigungen oder Kontamination), ist ScrapBees berechtigt, dem Kunden ein angepasstes Angebot zu unterbreiten oder die Leistung abzulehnen. Nimmt der Kunde das angepasste Angebot nicht an oder ist ein Ansprechpartner vor Ort nicht erreichbar, kann ScrapBees die Leistung abbrechen; Wartezeiten und Fehlanfahrten werden gemäß Ziffer 6 bzw. der anwendbaren Preisliste berechnet.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass der Abholort zum vereinbarten Termin zugänglich ist und das Material zur Abholung bereitsteht.

4.2 Der Kunde versichert, dass er zur Überlassung des Materials berechtigt ist und dieses frei von Rechten Dritter ist.

4.3 Gefahrstoffe oder kontaminiertes Material sind vom Kunden vor der Beauftragung anzuzeigen. ScrapBees ist berechtigt, die Annahme solchen Materials abzulehnen.

4.4 Der Kunde benennt auf Verlangen einen Ansprechpartner vor Ort.

4.5 Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für die erforderlichen Voraussetzungen zur Leistungserbringung, insbesondere für eine freie und sichere Zufahrt sowie eine geeignete Be- und Entladefläche. Erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbote, Zufahrtsberechtigungen) stellt der Kunde rechtzeitig bereit.

4.6 Der Kunde stellt sicher, dass die Angaben zur Materialart und -zusammensetzung zutreffend sind und das Material soweit erforderlich getrennt und für die Abholung geeignet bereitgestellt wird. Mehrkosten, die durch falsche Angaben, fehlende Trennung oder erschwerte Zugänglichkeit entstehen, trägt der Kunde.

5. Termine

5.1 Terminangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt.

5.2 Ist ScrapBees an der Leistungserbringung durch Umstände gehindert, die ScrapBees nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Witterung, behördliche Anordnungen), verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

6. Stornierung und Fehlanfahrt

6.1 Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich – telefonisch oder per E-Mail an hallo@schrottbienen.de. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so muss die Stornierung bis zum Ablauf des vorhergehenden Werktags erfolgen.

6.2 Bei verspäteter Stornierung oder wenn die Leistung vor Ort nicht erbracht werden kann, weil der Kunde seine Pflichten gemäß Ziffer 4 nicht erfüllt hat (z. B. kein Zugang, Material nicht bereitgestellt, Ansprechpartner nicht erreichbar), berechnet ScrapBees die tatsächlich angefallenen Kosten (insbesondere Fahrtzeit, Wartezeit, Personalkosten und Fahrzeugkosten), mindestens jedoch eine Fehlanfahrtpauschale in Höhe von 50,00 Euro zzgl. USt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste von ScrapBees.

6.3 Die Kosten gemäß Ziffer 6.2 sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

7. Preise und Zahlung

7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Ergibt sich vor Ort ein Mehr- oder Minderaufwand, gilt Ziffer 3.3.

7.3 Das bei der Leistungserbringung übernommene Material geht mit Übernahme durch ScrapBees in deren Eigentum über. Ein etwaiger Verwertungserlös steht ScrapBees zu, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine Gutschrift an den Kunden vereinbart wurde.

7.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

7.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

8. Leistungsnachweis

8.1 ScrapBees dokumentiert die erbrachte Leistung (z. B. durch Lieferschein, Wiegeschein oder Einsatz-/Zeitprotokoll). Eine Bestätigung durch Unterschrift vor Ort ist nicht erforderlich.

8.2 Beanstandungen hinsichtlich Art oder Umfang der erbrachten Leistung sollen innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.

9. Entsorgung und Nachweise

9.1 ScrapBees führt die Entsorgung oder Verwertung des Materials unter Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) durch.

9.2 Entsorgungsnachweise werden auf Anfrage des Kunden zur Verfügung gestellt.

10. Haftung

10.1 ScrapBees haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ScrapBees nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

10.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

10.4 Soweit die Haftung von ScrapBees ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von ScrapBees.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der ScrapBees GmbH in Neuss.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die nachfolgenden AGB für Privatkunden gelten nur noch in wenigen Einzelfällen. Für unsere Leistungen gelten in der Regel die AGB für Geschäftskunden. Die Privatkunden-AGB stellen wir hier weiterhin zur Verfügung, da sie in bestimmten Fällen weiterhin Anwendung finden können.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beförderung und den Ankauf von Altmetallen durch die ScrapBees GmbH, die insbesondere über die von ScrapBees GmbH betriebene Homepage „www.schrottbienen.de“ angebahnt werden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der jeweils gültigen Fassung Inhalt sämtlicher Verträge, die die ScrapBees GmbH mit Kunden über die Beförderung und den Ankauf von Altmetallen abschließen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder sonstiger Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders gekennzeichnet, gegenüber Verbrauchern gemäß §13 BGB und Unternehmern gemäß §14 BGB.

2. Beförderungs- und Ankaufsvoraussetzungen

2.1 ScrapBees GmbH nimmt ausschließlich Beförderungsaufträge und Kaufangebote von Kunden an, die über 18 Jahre alt sind.

2.2 Der Kunde versichert, dass sämtliche der ScrapBees GmbH zur Beförderung übergebenen und zum Ankauf angebotenen Altmetalle oder sonstige Gegenstände im Eigentum des Kunden stehen und frei von Rechten Dritter sind.

3. Angebote, Vertragsschluss

3.1 Die ScrapBees GmbH bietet potentiellen Kunden die Möglichkeit, über eine Eingabemaske unter www.schrottbienen.de die Art, Menge/Gewicht, sowie den Standort basierend auf einer Postleitzahl der Altmetalle, deren Beförderung und Ankauf durch die ScrapBees GmbH ein potentieller Kunde begehrt, sowie seine Telefonnummer und E-Mailadresse einzugeben. 

3.2 Die ScrapBees GmbH wird den Kunden kurzfristig, in der Regeln innerhalb von zwei Werktagen nach Eingabe der entsprechenden Daten gemäß Ziffer 3.1 telefonisch kontaktieren, um einen Termin für die Besichtigung der Altmetalle am Standort des Kunden sowie für die mögliche Erteilung eines Beförderungsauftrages und Ankaufs der Altmetalle gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren („Vor-Ort-Termin“). Ein Anspruch auf die Kontaktaufnahme besteht nicht.

3.3 Soweit die ScrapBees GmbH auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen bei der Kontaktaufnahme gemäß Ziffer 3.2 einen Preiskorridor oder eine Preisindikation für die Altmetalle mitteilt, sind diese Preise kein verbindliches Angebot, sondern frei bleibend und ohne rechtliche Bindungswirkung. Einigen sich die Parteien auf einen Vor-Ort-Termin erhält der Kunde hierüber eine Bestätigung per E-Mail, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung beigefügt sind.

3.4 Beim Vor-Ort-Termin prüft ein Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe von ScrapBees GmbH, ob die vom Kunden mitgeteilten Informationen, insbesondere zu Art, Menge, Gewicht sowie Zustand des Altmetalls zutreffend sind. Der Kunde ist einverstanden, dass ScrapBees GmbH das Altmetall wiegt und mittels technischer Hilfsmittel auf seine Zusammensetzung oder Zustand analysiert.

3.5 Auf Basis der Prüfung gemäß Ziffer 3.4 ermittelt ScrapBees GmbH im Rahmen des Vor-Ort-Termins einen konkreten Preisvorschlag und bietet dem Kunden nach eigenem Ermessen die unentgeltliche Beförderung des Altmetalls gemäß Ziffer 4 sowie den aufschiebend bedingten Ankauf der Altmetalle zu dem ermittelten Preisvorschlag gemäß Ziffer 5 an. Ein Anspruch des Kunden auf Abgabe eines solchen Angebots durch die ScrapBees GmbH besteht nicht. Voraussetzung für das Angebot und den Abschluss eines solchen Vertrages ist darüber hinaus, dass sich der Kunde über einen Personalausweis oder ein sonstiges amtliches Ausweisdokument (z.B. Reisepass) ausweist und eine Kontoverbindung bei einem deutschen Bankinstitut angibt.

3.6 Im Falle eines Angebots wird ScrapBees GmbH dem Kunden dieses Angebot im Rahmen des Vor-Ort-Termins auf einem Tablet-Computer zur Unterschrift vorlegen, wobei die Parteien die elektronische Signatur bzw. Unterschrift auf diesem elektronischen Gerät als gewillkürte Schriftform zum Abschluss des Vertrages vereinbaren. Mit elektronischer Signatur nimmt der Kunde das Angebot an. Eine elektronische Kopie des Vertrages wird dem Kunden an die von ihm angegebene E-Mailadresse gesandt.

4. Beförderung

4.1 Mit Annahme des Angebots beauftragt der Kunde die ScrapBees GmbH mit der Beförderung des Altmetalls zu einem von der ScrapBees GmbH nach eigenen Ermessen auszuwählenden Dritten, insbesondere an Schrottplätze. Die ScrapBees GmbH gewährleistet dabei, dass der jeweils ausgewählte Dritte sich mit dem Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (nachfolgend „“KrWG“) beschäftigt und die für die Entgegennahme des jeweiligen Altmetalls erforderliche Tätigkeit bei der zuständigen Behörde angezeigt hat.

4.2 Die ScrapBees GmbH ist berechtigt, das Altmetall des Kunden zu einem oder mehreren Dritten im Sinne der vorstehenden Ziffer 4.1 zu befördern.

4.3 Die Beförderung durch die ScrapBees GmbH erfolgt für den Kunden unentgeltlich, sofern die abgeholte Menge mindestens einen Verkaufserlös von 75€ erreicht und keine Demontage- und Zerlegearbeiten erforderlich sind. Für geringere Mengen behält sich die ScrapBees GmbH das Recht vor, dem Kunden vorab eine Gebühr in Rechnung zu stellen oder die Abholung abzulehnen.

4.4 Der ScrapBees GmbH steht es frei, die Beförderung selbst durchzuführen oder dazu notwendige Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.

4.5 Ein etwa einschlägiges Kündigungsrecht gemäß § 415 HGB sowie § 671 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

4.6 Die ScrapBees GmbH lagert die Altmetalle nicht, sondern wird die Beförderung in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab Erteilung des Beförderungsauftrages durch den Kunden vornehmen, soweit dies im ordentlichen Geschäftsgang und unter Berücksichtigung von Öffnungszeiten der Dritten im Sinne von Ziffer 4.1 sowie Berücksichtigung von Werktagen bzw. Wochenenden und Feiertagen tunlich ist und ohne, dass damit eine verbindlichen Beförderungsfrist oder ein Fixgeschäft vereinbart wird.

5. Ankauf der Altmetalle/Wirksamwerden des Kaufvertrages/Eigentumsübergang

5.1 Mit elektronischer Signatur unter das Angebot kommt neben dem Vertrag über die Beförderungsleistungen ein aufschiebend bedingter Vertrag über den Ankauf des Altmetalls zu dem vereinbarten Preis zustande (nachfolgend der „Kaufvertrag“).

5.2 Der Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn und soweit die ScrapBees GmbH den Beförderungsauftrag ausgeführt hat, insbesondere das Altmetall bei einem Dritten im Sinne von Ziffer 4.1 abgeliefert hat. Die ScrapBees GmbH ist sodann frei, über das Altmetall zu verfügen, insbesondere es an den jeweiligen Dritten zu veräußern.

5.3 Bis zur Erfüllung des Beförderungsauftrages verbleiben die Altmetalle im Eigentum des Kunden. Sobald und soweit der Beförderungsauftrag erfüllt ist, geht das Eigentum an den Altmetallen auf die ScrapBees GmbH über.

5.4 Die ScrapBees GmbH wird den Kunden ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach Erfüllung des Beförderungsauftrages über die Beförderung und das Wirksamwerden des Kaufvertrages per E-Mail informieren. Diese Benachrichtigung ist entbehrlich, wenn die ScrapBees GmbH innerhalb dieser Frist die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises bereits veranlasst hat.

6. Auszahlung

Die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises wird spätestens innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Wirksamwerden des Kaufvertrages gemäß Ziffer 5.1 und Ziffer 5.2 auf ein Bankkonto des Kunden fällig. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

7. Stornierungen und Leerfahrten

7.1 Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt stornieren und die ScrapBees GmbH aus diesem Grund die vereinbarte Dienstleistung nicht erbringen oder das vereinbarte Material nicht abholen können, behält sich die ScrapBees GmbH vor, eine Pauschale für eine Leerfahrt in Höhe von 59,50 Euro inkl. MWSt in Rechnung zu stellen.

7.2 Eine rechtzeitige Stornierung muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Stornierungen können telefonisch oder per E-Mail an hallo@schrottbienen.de vorgenommen werden.

7.3 Im Falle einer nicht rechtzeitig erfolgten Stornierung wird die Pauschale dem Kunden in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

8. Haftung

8.1 Die ScrapBees GmbH haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8.2 In sonstigen Fällen haftet die ScrapBees GmbH – soweit in Ziffer 7.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Er-satz des vorhersehbaren und typischen Schadens.

8.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der ScrapBees GmbH. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Der Sitz der ScrapBees GmbH ist auch dann ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Kunde als die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

9.2 Die zwischen ScrapBees GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen).

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